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Kassenleistungen nicht selbst zahlen Verlangt der Arzt für kassenübliche Leistungen Barzahlung, sollten sich die Patienten an ihre Krankenkasse wenden Gesetzlich Krankenversicherte sollten beim Arzt nicht vorschnell für eine Behandlung bezahlen. Selbst wenn es sich dabei um eine Leistung handelt, deren Kosten die Kasse normalerweise übernimmt, wird das Geld in der Regel nachträglich nicht erstattet, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Patienten müssen lediglich die vierteljährliche Praxisgebühr von zehn Euro entrichten. Verlangt der Arzt für kassenübliche Leistungen Barzahlung, sollten sich die Patienten an ihre Krankenkasse wenden. Anderes gilt für die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL): Hier schließt der Patient mit dem Arzt einen Vertrag, bekommt eine Rechnung und zahlt selbst.
31.05.10, Apotheken Umschau, Bildnachweis: Jupiter Images GmbH/Goodshot
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Geschrieben am 31.05.2010 um 07:20 Alle News/Infos anzeigen
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